Diözesanrat Köln

Auf Initiative von mehreren Katholikenausschüssen in den größeren Städten des Erzbistums Köln bildete sich 1946 das Diözesankomitee, aus dem dann 1968 der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln hervorging. Am 06.05.2007 feierte der Diözesanrat sein 60-jähriges Bestehen.

Der Diözesanrat berät den Erzbischof und die Diözesanverwaltung. fördert die Arbeit der Dekanatsräte (zur Zeit 38) und Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln (zur Zeit 689) und der gewählten Gremien in den Seelsorgebereichen und Pfarrverbänden und bietet in Konflikten seine Vermittlung an. berät die katholischen Verbände, Organisationen und Gruppen und stimmt die Arbeit aufeinander ab. beobachtet die Entwicklungen im staatlichen, gesellschaftlichen und kirchlichen Leben und vertritt die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit. ergreift Initiativen, bereitet gemeinsame Veranstaltungen vor und führt sie durch.

Der Diözesanrat ist demokratisch strukturiert. Seine Mitglieder sind gewählt und delegiert, setzen sich zusammen aus:

  • Vertretern der katholischen Organisationen und Verbände,

  • Delegierten der Dekanatsräte,

  • Vertretern der Kleriker

Die Satzung des Diözesanrates können sie hier herunterladen...

Vorstand des Diözesanrates Köln

Aufgabe des Vorstandes ist es...

  • Aufgaben des Diözesanrates als Vertretung der Katholiken im Erzbistum Köln zwischen den Vollversammlungen abzustimmen und wahrzunehmen.

  • Beschlüsse der Vollversammlung zur Umsetzung zu bringen.

  • Mitglieder der Themenbereiche zu berufen.

  • einen Geschäftsführer, eine Geschäftsführerin zur Unterstützung seiner Arbeit zu bestellen.

  • Richtlinien zur Geschäftsführung aufzustellen, nach denen der/die Geschäftsführer/in die Geschäfte des Diözesanrates führen kann.

  • zur Beratung aktueller Fragen Kommissionen einzuberufen.

  • mindestens vierteljährlich zu einer Sitzung zusammenzukommen oder wenn wenigstens drei Mitglieder oder der Beauftragte des Erzbischofs dies wünscht.