Seniorengemeinschaft St. Andreas: Neue Vereinbarung im Kloster Langwaden

08.09.2017

Das Zisterzienser-Kloster Langwaden und der Rhein-Kreis Neuss haben eine neue Rahmenvereinbarung für die Seniorengemeinschaft St. Andreas unterzeichnet. Sie ist die Grundlage für die Finanzierung des Aufenthalts der Bewohner durch die verschiedenen Sozialhilfeträger und regelt im Gegenzug die qualitativen Anforderungen an das Kloster. Der neue Vertrag war notwendig geworden, weil durch die Pflegereform das alte System der Pflegestufen weggefallen ist, auf denen die bisherige Vereinbarung basierte.  

"Gleichzeitig wurden Formulierungen und einzelne Regelungen der inzwischen 14 Jahre alten Rahmenvereinbarung angepasst und an die heutigen Strukturen angeglichen", erklärte Kreisdirektor Dirk Brügge bei der Unterzeichnung, bei der Kloster-Geschäftsführer Alois Seimetz und Heimleiterin Jutta Piehler genauso anwesend waren wie Marcus Mertens vom Kreissozialamt und Sven Schröter vom Sozialdienst. 

Die Vereinbarung dient dem Träger auch als Planungssicherheit, denn die sozialen Einrichtungen tragen wesentlich zum Erhalt und Bestand des Klosters Langwaden bei. Die Seniorengemeinschaft St. Andreas nimmt Bewohner auf, die nicht in das klassische Schema einer stationären Heimversorgung passen. Sie bietet Platz für insgesamt 29 Männer, die nicht mehr allein leben können oder wollen. Ältere Alleinstehende können dort ein selbstbestimmtes Leben in kleiner Gemeinschaft führen.  

Die benachbarte Wohngemeinschaft St. Bernhard nimmt alleinstehende Männer in schwierigen Lebenslagen auf, wenn sie älter sind als 25 Jahre. Sie bietet ihnen bei Job- oder Wohnungsverlust, nach einer schwierigen Trennung oder bei scheinbarer Ausweglosigkeit die Möglichkeit, erst einmal zur Ruhe zu kommen, sich neu zu orientieren und später einen Neuanfang zu starten. Aus beiden Einrichtungen ist das Langwadener "Netzwerk Mensch" entstanden.