Rommerskirchener Pilger gingen zu Fuß zum Apostelgrab

01.11.2013

Für seine 40. Fußwallfahrt zum Grab des Apostels Matthias in Trier wurde Dechant Monsignore Franz Josef Freericks aus Rommerskirchen von Pilgerpater Athanasius Polag OSB mit dem Ehrenabzeichen ausgezeichnet.
 
Seit seiner Zeit als Kaplan begleitet Freericks Pilgergruppen aus Hürth, Humboldt, Wahnheide, der Militärseelsorge, der Pfarreiengemeinschaft „Gilbach“ und der Polizeiseelsorge nach Trier. Bei der 22. Wallfahrt der Pilgergruppe der Rommerskirchener Gemeinde St. Peter waren Freericks und Brudermeister Franz Josef Osterath diesmal mit insgesamt 32 Gläubigen an die Mosel aufgebrochen.
 
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger  gaben den Fußwallfahrern das Geleit bis zum Bildstock am Teebaum. Nach der Mittagsrast am ersten Tag in Paffendorf zog die Gruppe zur Matthiaskapelle in Berrendorf, ehe es zum Tagesziel Merzenich weiterging. Am zweiten Tag führte die erste Etappe über die Marieneiche nach Drove, wo man den „Tross“ traf, der von Gertrud  und Georg Fischer sowie Marianne Osterath gebildet wurde. Mit großer Umsicht und Fürsorge kümmerten sie sich um die Pilger. Zum Gelingen der Wallfahrt trug auch Ralf Daumann bei, der sich wie bereits in den Vorjahren um die medizinische Versorgung kümmerte.
 
Bei der heiligen Messe, die Dechant Freericks täglich feierte, sprach er in Anlehnung an das diesjährige Trierer Pilgermotto vom Wehen des Geistes über seine 40-jährige Priesterzeit und seine 40 Fußwallfahrten. Ein herrlicher Blick bot sich schließlich über Trier bis zur Abtei St. Matthias. Dort, am Ziel, zogen die Rommerskirchener  gemeinsam mit Pilgergruppen aus Köln, Düren und Aachen in die Basilika ein. Pilgerpater Athanasius ehrte mit der Erstpilgermedaille Anton Schmidt sowie Martina und Johannes Fünger. Die Pilger hoffen darauf, dass vom 5. bis zum 11. Oktober 2014 die 23. Fußwallfahrt unter dem Leitwort: „Auf dem Weg des Friedens“ stattfinden kann. Am Samstag, 14. Dezem­ber, ab 14 Uhr haben sie im Pfarrzentrum St. Peter ihr nächstes Tref­fen vereinbart.