Nachgefragt beim Johanna-Etienne-Krankenhaus

14.02.2013

Vor einigen Wochen erregte der „Kölner Klinik-Skandal“ bundesweit Aufsehen. In vielen Diskussionen tauchte die Frage auf, ob katholische Krankenhäuser ihren Patienten in vollem Umfang Hilfe gewähren oder ob sie aufgrund von Glaubensüberzeugungen Abstriche machen müssen. katholisch-im-rhein-kreis-neuss.de nahm dies zum Anlass, das einzige katholische Krankenhaus im Rhein-Kreis Neuss, das Johanna-Etienne-Krankenhaus auf der Neusser Furth, zu befragen.

„Selbstverständlich werden bei uns Frauen, die nach oder beim Verdacht einer Vergewaltigung zu uns kommen, in jeder Hinsicht versorgt. Das umfasst medizinisch notwendige Behandlungen und Beratung, die Sicherung von Spuren sowie soziale, psychologische und seelsorgliche Betreuung“ erklärt Paul Neuhäuser, Vorsitzender der Geschäftsführung der St. Augustinus-Kliniken, mit Blick auf den Kölner Fall. Zur medizinischen Versorgung zähle nach der Klarstellung des Kölner Erzbischofs auch die sogenannte „Pille danach“. Bei der medizinischen Versorgung sei der vorgeschriebene Facharztstandard selbstverständlich, deshalb wird in solchen Fällen der  diensthabende Oberarzt hinzugezogen. Die St. Augustinus-Kliniken orientieren sich in Ihrem Handeln an den Grundsätzen der christlichen Ethik.

“Die St. Augustinus-Kliniken sind dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Sie helfen kranken, alten und behinderten Menschen im Sinne christlicher Nächstenliebe. Sie schützen das menschliche Leben und achten die Würde des Menschen in jeder Lebenslage." So steht es auf der Internetseite der Trägergesellschaft. Die ethische Auseinandersetzung mit Fragen der Behandlung, Pflege, Betreuung und Versorgung von Patienten und Bewohnern ist in den Einrichtungen fest verankert. Ein Ethikkomitee, dem neben Mitarbeitern aller Unternehmensbereiche auch Seelsorger sowie ein ethischer und ein juristischer Sachverständiger angehören, berät die Leitungen in ethischen Fragestellungen. Darüberhinaus sind ethische Fallbesprechungen eingeführt in denen Problemstellungen im Einzelfall erörtert werden können. Es entwickelt darüber hinaus Leitlinien und Handreichungen und fördert in Fort- und Weiterbildungen die ethische Kompetenz der Angestellten.

„Letztlich kann man aber nicht alles regeln. Im konkreten Fall ist der Arzt also seinem Gewissen unterworfen. Deshalb achten wir bei der Auswahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf, aus welcher Motivation und mit welcher grundsätzlichen Haltung sie an ihre Arbeit gehen“, so Neuhäuser.