Kirchen treten weiter für Sonntagsschutz ein

16.12.2010

„Wir begrüßen die Entscheidung des Neusser Stadtrats, den dritten Adventssonntag nicht zum Verkauf freizugeben und wollen auch in unseren Kirchen wieder stärker für die Heiligung des Sonntags werben“, erklären Oberpfarrer Monsignore Guido Assmann, Katholische Kirche, und Pfarrerin Dr. Ilka Werner, Evangelische Kirche, für die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Raum Neuss (ACK).

Den Sonntag schützen heißt, ihm wieder zu dem Sinn verhelfen, der ihm Zugrunde liegt, auch in den Kirchengemeinden. Darum kann sich die ACK gemeinsame Überlegungen für den Sonntagsschutz vorstellen. Sie sieht sich aber nicht in der Lage, sich an dem aus der Politik vorgeschlagenen Runden Tisch für verkaufsoffene Sonntage zu beteiligen: „Wir können nicht daran mitwirken, das biblische Gebot der Feiertagsheiligung zu relativieren. Wir bitten die Stadt und die Einzelhändler, den Schutz des Sonntags zu respektieren und auf den Verkauf am Sonntag zu verzichten. “

Assmann und Dr. Werner verweisen auf die gemeinsame Erklärung „Menschen brauchen den Sonntag“ des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz:
„Seit längerer Zeit ist eine schleichende Aushöhlung des Sonntagsschutzes in Deutschland zu beobachten. Immer wieder wurden Einschnitte in den Schutzbereich dieses Tages vorgenommen. Für sich genommen waren sie jeweils so bemessen, dass sie von vielen Bürgerinnen und Bürgern als ‚geringfügig’ oder ‚hinnehmbar’ eingeschätzt wurden. Tatsächlich aber führen das Ausmaß und die Qualität der Eingriffe zu einer substantiellen Beeinträchtigung des Charakters des Sonntages und seiner in Familie und Gesellschaft ausgeprägten Kultur. […]
Die Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit müssen sich auf das beschränken, was an Diensten und Angeboten im Interesse des Allgemeinwohls, zugunsten hilfsbedürftiger Menschen und im Blick auf eine sinnvolle Gestaltung der freien Zeit wirklich nötig ist. Zu den notwendigen Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit zählen nicht diejenigen Dienstleistungen, die aufschiebbar sind und damit auch an Werktagen erbracht werden können.“