Kinderschutz: Jugendverbände setzen auf Prävention

19.12.2013

Seit in den vergangenen Jahren Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche zutage traten, haben sich die Anforderungen an die kirchliche Jugendarbeit massiv verändert. Der Bund der Katholischen Deutschen Jugend (BDKJ) Neuss und seine Mitgliedsverbände reagieren darauf mit einem Bündel an Maßnahmen.
 
„Wir wollen nicht nur sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verhindern, so wie er in Deutschland unter Strafe steht. Sexualisierte Gewalt fängt für uns schon bei Grenzverletzungen an, die gar nicht unbedingt böswillig erfolgen müssen“, erklärt Thomas Kaumanns, der in einer BDKJ-Arbeitsgruppe mitwirkt. Dazu könne schon eine tröstende Umarmung zählen oder das Umziehen in Sammelumkleiden, wenn dies einem Kind im Einzelfall unangenehm sei.
 
Um solche Situationen zu erkennen und zu vermeiden, werden im Erzbistum Köln alle Jugendleiterinnen und Jugendleiter geschult. Grundlage dafür ist eine gemeinsame Präventionsordnung der deutschen Bistümer, die seit 2011 im Erzbistum Köln gilt. Die Schulungen sind verbindlich und enthalten Module über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes, Handlungsempfehlungen und Verfahrenswege im Verdachtsfall sowie Strategien zur Prävention. „Mit diesen Schulungen setzen wir Qualitätsstandards in der Jugendarbeit“, äußert sich die BDKJ-Mitarbeiterin Anne-Lena Jedrowiak, die solche Lehrgänge selber durchführt.
 
Über diese verpflichtenden Schulungen hinaus sind die Jugendverbände bereit, eigene Präventionskonzepte zu erarbeiten. „Schon in der Vergangenheit gab es viele Regeln, etwa die geschlechtergetrennte Unterbringung auf Ferienfreizeiten. Solche und ähnliche Regeln wollen wir in Konzepten zusammenfassen. Wir sind uns sicher, dass schon der Arbeitsprozess für die Anliegen des Kinderschutzes sensibel macht“, sagt die BDKJ-Vorsitzende Elke Schlangen.
 
Wenig begeistert zeigen die katholischen Jugendverbände sich von Bestrebungen, den Gruppenleitern sogenannte erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse abzuverlangen. „Ein stumpfes Schwert“, sagt Kaumanns, mit dem man in der Praxis kaum Erkenntnisse gewinnen könne. „Die Gruppenleiter sind größtenteils Jugendliche und die sind nur in den seltensten Fällen strafrechtlich verurteilt worden“, fügt Schlangen hinzu. Außerdem befürchtet sie, dass ein solcher Schritt die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit erschweren oder gar verhindern würde.
 
Doch das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet die örtlichen Jugendhilfeträger, sich damit auseinanderzusetzen. Wenn demnächst das Neusser Jugendamt mit allen Jugendhilfeträgern Vereinbarungen abschließt, in denen die Vorlage von Führungszeugnissen geregelt wird, dann erhofft sich der BDKJ darin eine Differenzierung Tätigkeiten nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern. Außerdem sollen auf die Jugendleiter möglichst wenig bürokratische Vorgaben zukommen. Die Gespräche mit dem Jugendamt darüber laufen jedenfalls vielversprechend.