Kein Kreuz im Amtsgericht: Katholikenrat enttäuscht

04.05.2010

Mit Enttäuschung und Verständnislosigkeit hat der Kreiskatholikenrat die Reaktion des Neusser Amtsgerichts in der Debatte über Kreuze im öffentlichen Raum aufgenommen. Dem Wunsch der Vertretung von über 180.000 Katholiken, ein Kreuz in ihrem Haus aufzuhängen, will Walburga Gerats, die Direktorin des Gerichts, „nicht entsprechen“.
 
Begründung: „Das Grundrecht der so genannten Negativen Religionsfreiheit verkörpert ein Freiheitsrecht, von staatlichen Zwängen in weltanschaulich-religiösen Fragen unbehelligt zu bleiben.“ Angesichts der hohen Belastung der Justiz, meint Gerats in einem Schreiben an den Katholikenrat, „dass wir uns auf unsere Kernaufgaben konzentrieren und das uns auferlegte Neutralitätsgebot wahren sollten“. 

Cornel Hüsch, der Vorsitzende des Laiengremiums, ist damit „nicht zufrieden“. Hintergrund seines Appells an die Gerichtsdirektorin war der Kompromiss von Kirchen- und Justizvertretern in Düsseldorf, in einem neuen Gebäude einen angemessenen Platz für das Symbol des Glaubens zu suchen und zu finden. Daraufhin hatte der Kreiskatholikenrat dazu aufgerufen, dem Beispiel der Landeshauptstadt zu folgen. „Auch der weltanschaulich neutrale Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann“, hieß es. Ein Kreuz im Gericht verdeutliche dies und zeige, „dass Begriffe wie Menschenwürde, Gerechtigkeit und Wahrheit, auf denen das Grundgesetz beruht, ihre Wurzeln nicht zuletzt im Christentum haben“. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sei sich dessen bewusst und fühle sich in einem Gerichtsgebäude mit Kreuz sicherlich gut aufgehoben. 

Der Kreiskatholikenrat ist trotz der negativen Antwort von Gerats davon überzeugt, dass das Kreuz in Gerichtsgebäuden auch dafür steht, „dass der Gottesbezug im Grundgesetz keine Worthülse ist“. Es könne Trost und Mahnung für Prozessbeteiligte sein und die Rechtsprechenden daran erinnern, „dass sie in ihrem Tun letztlich unvollkommen sind“, so Hüsch.