Gott sei Dank, es ist Sonntag

09.12.2007

Das Erzbistum Berlin und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz eingereicht. katholisch-in-neuss.de fragt: Wie sieht es in Neuss aus?

Die Verfassungsbeschwerden der Landeskirche und des Erzbistums richten sich gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen einschließlich der vier Adventssonntage pro Jahr in Berlin. Sie werden von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ebenso wie von der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mitgetragen.

Eine solche Situation – zehn verkaufsoffene Sonntage – könnte es in Neuss nicht geben. Das nordrhein-westfälische Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten erlaubt grundsätzlich keine Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Lediglich Blumen, Zeitungen und Gebäck dürfen fünf Stunden lang verkauft werden, an Ausflugs-, Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten darf ein ausgewähltes Sortiment bis zu acht Stunden lang angeboten werden. An jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen dürfen sämtliche Geschäfte maximal fünf Stunden lang geöffnet sein. Allerdings muss bei den Öffnungszeiten die Zeit des Hauptgottesdienstes beachtet werden. Außerdem sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die sogenannten stillen Feiertage von dieser Regelung ausgenommen.

An welchen konkreten Tagen die Läden nun öffnen dürfen, bestimmt die örtliche Ordnungsbehörde. In Neuss hat der Stadtrat für das Jahr 2007 folgende Regelung getroffen: Die Geschäfte auf dem Hauptstraßenzug durften am 6. Mai (Europafest), am 7. Oktober (Hansefest) und am 11. November (St. Martin) öffnen. Ein weiterer verkaufsoffener Sonntag ist am 9. Dezember. Zum Moselstraßenfest am 22. April durften dort die Läden verkaufen, am 30. September im Huma-Einkaufspark. Dort wollten die Händler auch am 2. Dezember öffnen, der Rat lehnte dies jedoch mehrheitlich ab. Stadtverordneter Dr. Jörg Geerlings erklärt dazu: „Wir wollten keinen zweiten verkaufsoffenen Sonntag im Advent haben.“

Kreisdechant Msgr. Assmann, Oberpfarrer am Neusser Quirinusmünster, setzt sich ebenfalls für den Schutz des Sonntags ein. Er betont aber, dass dies weniger wegen des Sonntags geschehe, sondern wegen des Menschen: „Der Mensch muss geschützt werden, und da ist der Sonntag unverzichtbar. Wenn ein Konsens besteht in der Gesellschaft, an einem Tag nicht zu arbeiten, einen Tag in der Woche anders zu gestalten, dann kommt der Mensch mit seinen Mitmenschen zur Ruhe, unsere Gesellschaft atmet durch.“ Der Mensch könne sich seines Schöpfers und der Schöpfung freuen. Der Gottesdienst sei dabei für die Christen die dichteste Form dieser Freude über Gott und sein Erlösungswerk.

Weitere Informationen im Internet: www.sonntagsruhe.de