Ehrenamtliches Engagement leichter gemacht

22.10.2007

Ehrenamtliches Engagement wird ab sofort finanziell stärker gewürdigt und das Spendenrecht wird einfacher und praktikabler. Bundestag und Bundesrat haben das kürzlich beschlossen. Die Gesetzesänderungen haben positive Auswirkungen auch für den kirchlichen Bereich.

Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Es soll die gemeinnützige Arbeit erleichtern und die Spendenbereitschaft unterstützen. Einige zentrale Änderungen sind:

  • Ein neuer Steuerfreibetrag von 500 € jährlich für Nebeneinkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen. Damit sollen Kosten, die durch das Engagement entstehen, abgegolten werden.
  • Vereinfachtes Verfahren bei Spenden. Für Spenden bis 200 € reicht jetzt ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis.
  • Neue Höchstgrenzen beim Spendenabzug. Die Grenze liegt nun einheitlich bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.


Eine detaillierte Übersicht mit allen Änderungen, die auch Vereine und Stiftungen betreffen, bietet das Bundesfinanzministerium an.