Aus der Kirchenzeitung: "Leben in Würde bis zuletzt"

11.02.2014

Sein Vorstoß hat die Debatte über die Sterbehilfe wieder ins Rollen gebracht: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Bundestagsabgeordneter für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen, fordert ein klares Verbot jeglicher organisierter Form der Beihilfe zur Selbsttötung. Ein Plädoyer für den Lebensschutz auch am Lebensende.

Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich gerade daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Schwerstkranke und Sterbende zählen dazu. Ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt zu ermöglichen, gehört zu den wesentlichen Aufgaben und Herausforderungen nicht nur des Gesundheitssystems, sondern der gesamten Gesellschaft. Unsere Rechtsordnung verpflichtet uns dazu, Leben und Würde aller Menschen zu schützen. Eine organisierte Form der Hilfe zur Selbsttötung stellt die Schutzwürdigkeit des Lebens in einer mehr als bedenklichen Weise in Frage. Es beginnt mit der Beschwörung einer autonomen Entscheidung, und schnell sind davon auch Beziehungsgeflechte und letztlich die Gesellschaft als Ganzes in ihrer Wertschätzung des Lebens betroffen. Das berührt unsere gesamte Wert-ordnung. Meine Überzeugung ist, dass nicht nur die erwerbsmäßige – also ein besonders verwerfliches Geschäftemachen mit der Lebensnot von Menschen –, sondern jede Form der organisierten Selbsttötungshilfe verboten werden muss.
Die Straffreiheit bei der Selbsttötung, dem Selbsttötungsversuch oder der Beihilfe zur Selbsttötung ist eine Ausnahme. Eine Ausnahme, die es gibt, weil die Rechtsordnung zu solchen menschlichen Dramen zu Recht schweigt. 

Sind denn kranke Menschen überflüssig?

Etwas ganz anderes ist es, wenn die Beihilfe zur Selbsttötung organisiert angeboten wird und die Selbsttötung damit gleichsam als eine gleichwertige Behandlungsvariante neben schmerzlindernde Medizin und andere Hilfen tritt. Wenn Selbsttötung als Freiheit verklärt und beworben wird, wenn Organisationen und Vereine, ob unentgeltlich oder gegen Bezahlung, in bunten Prospekten für Selbsttötung werben, nach dem Motto: „Du willst nicht mehr leben, bist krank, alt oder fühlst dich überflüssig, dann helfen wir dir, Schluss zu machen.“
Sind denn kranke Menschen überflüssig? Ist ihr Leben denn nichts wert? Organisierte Lebensbeendigungsangebote führen zu einer Bewusstseinsverschiebung in der Bevölkerung über den Wert des Lebens insgesamt.
Das Selbstbestimmungsrecht ist ein in der Verfassung verankertes Grundrecht. Deswegen ist es möglich, dass Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens abgebrochen werden, wenn dies dem Willen der Patientin oder des Patienten entspricht. Genauso ist es möglich, dass mit dem Einverständnis der Patientin oder des Patienten in der letzten Phase des Lebens schmerzstillende Mittel selbst dann verabreicht werden, wenn diese sich lebensverkürzend auswirken können. Dies steht dem verfassungsrechtlichen Lebensschutzgebot nicht entgegen.
Es geht mir nicht um die Stigmatisierung von Selbsttötung. In Deutschland nehmen sich Jahr für Jahr knapp 10.000 Menschen das Leben, häufig auch als Folge seelischer Erkrankungen. Das ist sehr tragisch! Suizidprävention, vorbeugende Hilfe, ist deshalb der richtige Weg, nicht die Bestärkung in der Selbsttötung.
Ich möchte schwerstkranken Menschen größtmögliche Hilfe zukommen lassen. Schwerstkranke, sterbende Menschen brauchen das Vertrauen und die Zuversicht, dass sie begleitet, betreut und versorgt werden. Dank des großartigen Einsatzes vieler Pflegekräfte, aber auch ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in der Hospizarbeit erleben viele Menschen ein würdiges Leben. Bis zuletzt!

Weiterer Ausbau der Palliativversorgung

Wir haben in den letzten Jahren enorme Verbesserungen bei der schmerzlindernden Medizin und der Palliativversorgung erreicht, zum Beispiel beim Ausbau der Hospizarbeit. Wir wollen diesen Weg weitergehen und die Angebote in diesem Bereich ausbauen und stärken. Es gibt inzwischen ein breites Netz an umfassenden Hilfs- und Beratungsangeboten für sterbenskranke Menschen und ihre Angehörige. Durch professionelle Kräfte, wie Ärzte, Pfleger, Therapeuten aber auch durch eine große Zahl von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Schwer kranke Menschen haben einen Anspruch auf spezialärztliche Palliativversorgung einschließlich Schmerztherapie. Sie können häufig bis zuletzt in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und werden von ausgebildeten Ärzten und Pflegern betreut.
Wir werden im Deutschen Bundestag juristische, ethische und medizinische Aspekte intensiv diskutieren müssen und dann eine Entscheidung treffen. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete wird hier dem eigenen Gewissen folgen, das ist klar. Genauso klar ist meine Position, für die ich werbe.
HERMANN GRÖHE