Aufruf zur Wahl der Kirchenvorstände

12.11.2015

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Erzbistum Köln

Alle Katholiken des Erzbistums Köln sind aufgerufen, die Kirchenvorstände in ihren Gemeinden am 14. und 15. November neu zu wählen. Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen.
 
Die Mitglieder des Kirchenvorstands übernehmen damit Mitverantwortung für ihre Pfarrgemeinde. Die Vertreterinnen und Vertreter bringen großen Sachverstand in dieses Ehrenamt mit; oft sind oder waren sie beruflich in Verwaltungsaufgaben tätig.
 
Wer ist wahlberechtigt?
 
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, die mindestens ein Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen. Briefwahlanforderung ist bis zum Mittwoch, 11. November möglich. Briefwahlunterlagen gibt es bei den Pfarr- und Pastoralbüros.
 
Wählbar sind Kandidatinnen und Kandidaten ab 21 Jahren. Das Wahlverfahren sieht eine „rollierende“ Besetzung des Gremiums vor: Jeweils die Hälfte des Kirchenvorstands wird alle drei Jahre für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder bleiben so lange im Amt, bis die neu gewählten Mitglieder in das Amt eingeführt und verpflichtet worden sind. Das sichert die Kontinuität der Arbeit.
 
Aufgaben der Kirchenvorstände
 
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche, von den Gemeindemitgliedern gewählte, Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Er ist unter anderem verantwortlich für
  • den Haushalt der Gemeinde,
  • die Verabschiedung der Jahresrechnung,
  • Personalangelegenheiten der Gemeinde,
  • die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof.
Damit unterstützt der Kirchenvorstand die Kirche am Ort bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und karitativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer der Kirchengemeinde – er ist geborenes Mitglied und Vorsitzender – und den gewählten Frauen und Männern, deren Zahl je nach Größe der Gemeinde variiert. Über Wahlmänner und -frauen entsenden die Kirchenvorstände im Erzbistum auch Mitglieder in den Kirchensteuerrat, der über den Haushalt der Erzdiözese entscheidet.