BDKJ Neuss: Kompromiss beim Thema Führungszeugnis

03.04.2014

Der Super-GAU für die (katholischen) Jugendverbände in Neuss ist abgewendet: Eine generelle Verpflichtung für Jugendleiter, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, wird es nicht geben.
 
Dabei hatte es lange danach ausgesehen: Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet die örtlichen Jugendämter, mit allen Jugendhilfeträgern Vereinbarungen abzuschließen, in denen die Vorlage von Führungszeugnissen geregelt wird. Eine kreisweite Mustervereinbarung sah vor, dass dies ausnahmslos für alle Jugendleiterinnen und Jugendleiter gilt.
 
Das sahen der Bund der Katholischen Deutschen Jugend  (BDKJ) und viele Jugendgruppen kritisch: „Ein stumpfes Schwert“, hieß es, mit dem man in der Praxis kaum Erkenntnisse gewinnen könne. „Die Gruppenleiter sind größtenteils Jugendliche und die sind nur in den seltensten Fällen strafrechtlich verurteilt worden.“ Vor allem aber befürchtete man, dass ein solcher Schritt die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit erschweren oder gar verhindern würde.
 
In langen Verhandlungen mit dem Jugendamt hat der BDKJ nun einen Kompromiss erreicht. Die Verantwortlichen haben einen großen Spielraum, bei welchen Tätigkeiten Jugendhilfe sie ihre größtenteils ehrenamtlichen Mitarbeiter zur Vorlage eines Führungszeugnisses anhalten. Verpflichtend vorgeschrieben ist dies nur, wenn Betreuer bei Maßnahmen mitwirken, die mehrtägig sind oder Übernachtungen beinhalten. „Wir freuen uns, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben, der sowohl die Anliegen des Jugendamts, aber auch die Bedürfnisse der Jugendverbände berücksichtigt“, zeigt sich die BDKJ-Vorsitzende Elke Schlangen erleichtert.
 
Viel wichtiger ist ihr aber, dass die Jugendverbände darüber hinaus Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt ergreifen: „Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht das alleinige Mittel sein, sondern die Entwicklung eines Präventionskonzepts vor Ort muss eine wichtige Rolle spielen, um das Bewusstsein zu stärken.“ Der BDKJ Neuss und seine Mitgliedsverbände halten ein Bündel von Maßnahmen bereit. Spezielle Schulungen etwa vermitteln den Betreuern Wissen über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes, Handlungsempfehlungen und Verfahrenswege im Verdachtsfall sowie Strategien zur Prävention.